Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Institut fⁿr Politikwissenschaft

Magisterstudiengang Politikwissenschaft

Informationen zu Prüfungsablauf und -anforderungen



1. Magister Hauptfach /Erstes Hauptfach Politikwissenschaft

a. Prüfungsamt

Prüfungsamt für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft ist das

Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Wächterstraße 67
72074 Tübingen
Tel. 07071/2976856

Sprechstunden: Di, Mi, Do 9-11.30 Uhr

b. Anmeldung zur Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, d.h. an den Dekan der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften; das entsprechende Formular bekommt man bei Frau Fritz im Dekanat in der Wächterstraße 67. Im Antrag sollten für jedes Prüfungsfach ein erster und ein zweiter Fachprüfer vorgeschlagen werden, im ersten Hauptfach müssen beide Prüfer unbedingt angegeben werden; mit diesen sollte man selbstverständlich vorher gesprochen haben.

Dem Antrag sind beizufügen:

Unmittelbar nach der Meldung zur Magisterprüfung bekommt der erste Fachprüfer vom Dekanat die Anfrage zur Meldung des Magisterarbeitsthemas.

c. Magisterarbeit

Der erste Fachprüfer für das Hauptfach bzw. erste Hauptfach stellt nach der Zulassung zur Magisterprüfung innerhalb eines Monates das Thema für die Magisterarbeit. Vor der Themenstellung findet eine Besprechung mit dem Bewerber/der Bewerberin statt. Prüfungsberechtigte Gutachter für die Magisterarbeit sind alle Professoren (auch Honorar-Professoren) sowie alle nicht-professoralen Lehrende des Instituts für Politikwissenschaft, denen von der Fakultät das Prüfungsrecht zugesprochen wurde.

Die Magisterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen und soll einen Umfang von etwa 100 Seiten haben. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Magisterarbeit ist mit einer Erklärung des Studierenden zu versehen, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Magisterarbeit ist fristgemäß beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in drei Exemplaren (also im Dekanat) abzuliefern.

Die schriftlichen Gutachten sollten innerhalb von vier Wochen nach Übermittlung der Magisterarbeit erstellt werden. Wird die Magisterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet, so ist der Bewerber zu den anderen Prüfungsteilen zugelassen.

d. Schriftliche Prüfung

In jedem Fach ist je eine Klausurarbeit anzufertigen. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt je vier Stunden. Für jede Klausurarbeit werden drei Themen zur Wahl gestellt, von denen eines zu bearbeiten ist. Die Themen werden vom ersten Fachprüfer des jeweiligen Prüfungsfaches im Benehmen mit dem zweiten Fachprüfer gestellt; sie dürfen nicht im thematischen Bereich der Magisterarbeit liegen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit dem ersten Fachprüfer über den Themenbereich der Klausur zu sprechen. Der erste Fachprüfer muß nicht notwendigerweise mit dem Gutachter der Magisterarbeit identisch sein, auch wenn dies weitgehend üblich ist. Der zweite Fachprüfer muß ebenfalls nicht notwendigerweise mit dem Zweitgutachter der Magisterarbeit identisch sein.

e. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird von den zwei Fachprüfern des jeweiligen Prüfungsfaches abgenommen. Die mündliche Prüfung dauert in den Hauptfächern 60 Minuten, in den Nebenfächern 30 Minuten. Die mündliche Prüfung kann mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden. In diesem Fall dauert die Prüfung in den Hauptfächern mindestens 90, höchstens 120 Minuten und in den Nebenfächern mindestens 45, höchstens 60 Minuten.

Die Reihenfolge der Prüfungen in den einzelnen Fächern nach Fertigstellung der Magisterarbeit ist beliebig. Innerhalb der Prüfungsfächer findet die Klausur stets vor der mündlichen Prüfung statt. Die letzte Prüfungsleistung muß spätestens sechs Monate nach dem Tag des Abschlusses des Begutachtungsverfahrens der Magisterarbeit erbracht werden.

f. Prüfungsanforderungen

Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft zu ananlysieren und kritisch zu beurteilen.

Inbesondere wird erwartet:

Bereich I: Systemanalyse
Vertiefte Kenntnisse verschiedener politischer Systemtypen, ihrer geschichtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen, ihrer Theorie und Legitimation, ihrer Organisationsstruktur (bes. ihrer Rechts- und Verfassungsordnung) und ihrer politischen Kultur.
Schwerpunkt: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland und entweder das politische System eines anderen Staates oder ein Sachproblem im internationalen Vergleich.
Prüfungsgebiet 1: BRD
Prüfungsgebiet 2: Ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich
Bereich II: Internationale Politik (einschl. Friedens- und Konfliktforschung)
Vertiefte Kennntnisse aus dem Bereich der internationalen Beziehungen. Der Nachweis erfolgt vorwiegend in einem Schwerpunkt, der ein Problem der zwischenstaatlichen oder zwischengesellschaftlichen Beziehungen oder der internationalen Organisationen oder der Außenpolitik eines Landes betrifft.
Prüfungsgebiet 3: Internationale Beziehungen
Bereich III: Politische Theorie
Vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der politischen Theorie und ihrer Geschichte. Der Schwerpunkt kann entweder ein Vertreter der klassischen oder zeitgenössischen politischen Theorie sein oder ein relevanter Theorieansatz oder eine wissenschaftstheoretische Problematik.
Prüfungsgebiet 4: Politische Theorie (Klassiker oder Problem)
Prüfungsgebiet 5 (freie Wahl)
Prüfungsgebiet 6 (freie Wahl)
Vertiefte Kenntnisse in zwei weiteren politikwissenschaftlich relevanten Schwerpunkten.

Eines der sechs Prüfungsgebiete ist durch die Klausurarbeit abzudecken. Die verbliebenen fünf Prüfungsgebiete (ohne das in der Klausur bearbeitete Thema) sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.

g. Bewertung der Leistungen

Die Magisterprüfung ist bestanden, wenn die ungerundeten Fachnoten in allen Prüfungsfächern mindestens "ausreichend" (4,0) lauten.

Zur Berechnung der Endnote im Hauptfach/1. Hauptfach: Die Note der Magisterarbeit zählt zweifach, die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung je einfach. Zur Feststellung der Fachnote wird auf ganze Noten auf- bzw. abgerundet. Ergibt die Note einen Wert genau zwischen zwei ganzen Noten, gibt die Note der Magisterarbeit den Ausschlag. Im 2. Hauptfach zählen die Noten der mündlichen und schriftliche Prüfung je einfach. Ergibt die Note einen Wert genau zwischen zwei ganzen Noten, gibt die Note der mündlichen Prüfung den Ausschlag.

Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Fachnoten aller Prüfungsfächer. Dabei ist die Fachnote des ersten Hauptfaches dreifach, die Fachnote des zweiten Hauptfaches doppelt, die beiden Fachnoten der Nebenfächer einfach zu zählen. Die Gesamtnote ergibt sich durch Teilung der Summe durch fünf.

2. Magister Nebenfach Politikwissenschaft

a. Allgemeines

Das Magisterprüfungsverfahren wird grundsätzlich durch einen Prüfungsausschuß des zuständigen Dekanates des jeweiligen Hauptfaches geleitet. Von dort bekommen Sie alle relevanten Unterlagen und die jeweilige Magisterprüfungsordnung Ihres Fachbereiches.

Im Normalfall benötigen Sie einen Nachweis, der bestätigt, daß Sie alle durch die Prüfungsordnung verlangten Leistungen im Fach Politikwissenschaft erbracht haben. Eine solche Bescheinigung bekommen Sie (unter Vorlage Ihres Zwischenprüfungszeugnisses und der zwei geforderten Hauptseminarscheine) vom Dekanat des Fachbereichs Sozial- und Verhaltenswissenschaften (Frau Fritz s.o.) ausgestellt. Einige Dekanate verlangen für diesen Nachweis die Verwendung ihres eigenen Vordruckes, den Sie ggf. in jeweiligen Dekanat besorgen und mitbringen müssen.

Verlangt werden folgende Hauptseminarscheine:

  1. Analyse des politischen Systems der BRD oder eines anderen politischen Systems
  2. Internationale Beziehungen oder Politische Theorie

b. Klausur und mündliche Prüfung

Die Dauer für die Anfertigung der Klausurarbeit beträgt vier Stunden. Der erste Fachprüfer stellt im Benehmen mit dem zweiten Fachprüfer drei Themen zur Wahl. Die mündliche Prüfung wird von den zwei Fachprüfern abgenommen; ihre Dauer beträgt 30 Minuten, bei zwei Teilnehmern mindestens 45 Minuten, höchstens 60 Minuten.

c. Prüfungsanforderungen

Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft zu analysieren und kritisch zu beurteilen.

Im Nebenfach werden ferner erwartet:

Bereich I: Systemanalyse
Kenntnisse verschiedener politischer Systemtypen (BRD und ein weiteres, vgl. oben unter Mag. HF)
Prüfungsgebiet 1: BRD
Prüfungsgebiet 2: Ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich
Bereich II: Kenntnisse aus dem Bereich der internationalen Beziehungen (vgl. oben)
Prüfungsgebiet 3: Internationale Beziehungen
Bereich III: Kenntnisse aus dem Bereich der politischen Theorie und ihrer Geschichte (vgl. oben)
Prüfungsgebiet 4: Politische Theorie (Klassiker oder Problem)

Aus diesen Bereichen setzen sich die Themenstellungen für die Klausur und die mündliche Prüfung zusammen (vgl. oben).

Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn die ungerundete Fachnote mindestens "ausreichend" (4,0) lautet.


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spi-info@uni-tuebingen.de(spi-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15. Juli 1997